2. Der Betreiber(CNC-Präzisionsbearbeitung)müssen die Prüfung bestehen und die Betriebsbescheinigung der Werkzeugmaschine besitzen, bevor sie die Werkzeugmaschine in Betrieb nehmen.
3. Der Betreiber(CNC-Präzisionsbearbeitung)müssen mit Aufbau, Leistung, Verarbeitungsspezifikationen, Betriebsverfahren, Methoden und Wartungsverfahren der Werkzeugmaschine vertraut sein.
4. Der Betreiber hat die Werkzeugmaschine und alle Zubehörteile intakt und in gutem Zustand zu halten und ist für den technischen Zustand der Werkzeugmaschine verantwortlich.
5. Die in Präzisionswerkzeugmaschinen verwendeten Werkzeuge müssen Standard- und Sonderwerkzeuge sein.
6. Der Betreiber(CNC-Präzisionsbearbeitung)hält die Werkstatt sauber und ordentlich ohne Staub und Späne und stapelt keine für die Arbeit irrelevanten Werkstücke und Gegenstände. Beim Reinigen der Werkstatt darf statt eines Besens nur ein Mopp verwendet werden.
